General conditions (german)

1. Allgemeines
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers oder Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Die Übernahme von Aufträgen erfolgt aufgrund einer schriftlichen Auftragsbestätigung, deren wesentliches Bestandteil das Angebot bildet. Abweichungen von unseren Allgemeinen Lieferungsbedingungen oder mündlichen Zusicherungen unserer Vertreter sind nur dann für uns verbindlich, wenn dieselben von uns schriftlich bestätigt sind.

2. Lieferung und Lieferverzug
Liefertermine oder Lieferfristen können verbindlich oder unverbindlich jeweils nur schriftlich vereinbart werden. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluß. Ein Liefertermin oder eine Lieferfrist ist nur dann als verbindlich anzusehen, wenn eine ausdrückliche diesbezügliche Kennzeichnung erfolgt. Der Käufer oder Besteller kann uns 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen einer angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommen wir in den Verzug. Der Käufer oder Besteller kann neben Lieferung Ersatz des Verzugschadens nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Käufer oder Besteller kann uns im Falle des Verzugs auch schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, daß er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer oder Besteller berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ist der Käufer oder Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, steht ihm ein Schadenersatzanspruch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits zu. Der Anspruch auf Lieferung ist in diesen genannten Fällen ausgeschlossen. Wird eine verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommen wir bereits mit Überschreitung des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers oder Bestellers bestimmen sich dann nach den Vorschriften dieser Bedingungen über den Lieferverzug nach Mahnung. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verändern sämtliche Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Sämtliche Angaben in den bei Vertragsabschluß gültigen Beschreibungen sind als annähernd zu betrachten und stellen von unserer Seite nicht die Zusicherung einer Eigenschaft dar, es sei denn, eine solche Zusicherung sei ausdrücklich und schriftlich durch uns erfolgt. Wir sind berechtigt, die Lieferung erst nach völliger Bezahlung des Preises vorzunehmen oder fristlos und ohne Verpflichtung zum Schadenersatz zurückzutreten, wenn wir nachträglich Kenntnis von unzureichender Zahlungsfähigkeit des Käufers oder Bestellers erhalten oder wenn die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden.

3. Preise
Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ab Werk ohne Skonto und sonstige Nachlässe inklusive Umsatzsteuer (Kaufpreis). Die Überführung und vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen mit Ausnahme von Kisten, für die bei frachtfreier Rücksendung eine Gutschrift in Höhe von 2/3 des berechneten Wertes erfolgt. Preisänderungen sind in jedem Fall nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen; nach Ablauf der viermonatigen Frist sind wir berechtigt, eine angemessene Preiserhöhung rechtsverbindlich vorzunehmen, soweit sich unsere Selbstkosten oder die Steuerlast erhöht haben.

4. Zahlungsbedingungen
Für Kunden, die mit uns in laufender Geschäftsverbindung stehen und denen ein Kreditkonto eingerichtet ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen: 30 Tage rein netto Kasse ab Rechnungsdatum. Bei einer Lieferung mit einem Netto-Warenwert von bis zu 50,- DM wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,- DM (inklusive MwSt) erhoben. Kommt der Käufer oder Besteller mit Zahlungen - bei Vereinbarung von Teilzahlungen mit zwei aufeinanderfolgenden Raten - in Verzug, so können wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Durch die Ausübung dieser Rechte werden die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt nicht berührt. Verzugszinsen werden mit 3% p. a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Der Käufer oder Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns im Zusammenhang mit dem Verkauf oder sonstiger Lieferung von Waren zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den Waren vor (Vorbehaltsware). Ist der Käufer oder Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorhalt auch für die Forderungen, die wir aus unseren laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer oder Besteller haben. Auf Verlangen des Käufers oder Bestellers sind wir zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer oder Besteller sämtliche mit dem gelieferten Gegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt oder übrigen Forderungen gegenüber aus der laufenden Geschäftsbeziehung anderweitig eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Käufer oder Besteller zum Besitz und Gebrauch der Vorbehaltsware berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Käufer oder Besteller in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, können wir die Vorbehaltsware von ihm herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Preis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Diese Rücknahme gilt bei Teilzahlungsgeschäften eines nicht als Kaufmann in das Handelsregister eingetragenen Käufers oder Bestellers als Rücktritt. In diesem Fall gelten die Bestimmungen des Abzahlungsgesetzes. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit unserer vorheriger schriftlichen Zustimmung eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder andersweitige, unsere Sicherung beeinträchtigende Überlassung der Vorbehaltsware sowie deren Veränderung zulässig. Bei Zugriff Dritter, insbesondere bei Pfändungen der Vorbehaltsware, hat der Käufer oder Besteller auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer oder Besteller trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können. Der Käufer oder Besteller übernimmt die Verpflichtung, die Vorbehaltsware während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten.

6. Versand, Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt ab Geschäftsbetrieb für Rechnung und Gefahr des Empfängers, wenn nicht besonders vorgeschrieben, als gewöhnliches Postpaket oder per Frachtgut. Wird eine frankierte Lieferung verlangt, so werden die Versandspesen in Rechnung gestellt. Die Gefahr geht auf den Käufer oder Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unseres Geschäftsbetriebs. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich oder auf Wunsch des Käufers oder Bestellers verzügert wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer oder Besteller über. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Käufers oder Bestellers zu versichern.

7. Gewährleistung und Haftung
Ist der Kauf- oder sonstige Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen die zugesicherten Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, so liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers oder Bestellers Ersatz oder bessern nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate (bei Melde- und Anzeigegeräten 24 Monate) und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Für die bei einer Nachbesserung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist Gewähr aufgrund des zu Grunde liegenden Vertrages geleistet. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Weitergehende gesetzliches Untersuchungs- und Rügepflichten des Käufers oder Bestellers bleiben unberührt. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen diese vorstehenden Verpflichtungen schließt, soweit gesetzlich zulässig, jedwede Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus. Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Käufer oder Besteller weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Käufer oder Besteller an Stelle der Nachbesserung die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung der Vergütung verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht. Die oben genannten Regelungen über die Gewährleistung gelten nicht für die Lieferung gebrauchter Waren; diese werden unter Ausschuß jeglicher Gewährleistung geliefert. Der Käufer oder Besteller muß die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden untersuchen und uns von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine Tatbestandsmeldung des Spediteurs oder eine schriftliche Versicherung, die von zwei Zeugen und vom Kunden unterschrieben sein muß, Mitteilung machen. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für den Fall, daß Fehler aus folgenden Gründen entstanden sind: Unsachgemäße Behandlung, Überbeanspruchung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürlicher Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, Einbau von uns nicht ausdrücklich genehmigter Teile, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind. Wir stehen dem Käufer oder Besteller nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung unserer Waren zur Verfügung. Wir haften hierfür jedoch nur dann nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes, wenn ein besonderes Entgelt vereinbart wurde. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiven Forderungsverletzungen, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder gar grob fahrlässig verursacht wurde. Schadenersatzansprüche des Käufers oder Bestellers auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei einem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft bleiben unberührt.

8. Datenspeicherung
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, daß die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für die Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Käufer oder Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Gerichtsstand das Amtsgericht Köln bzw. das Landgericht Köln. Sollte eine Bestimmung in diesen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


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